Wahrheit


Verantwortung gegenüber sich selbst
Verantwortungsbewusst und ethisch

Meistens sehen wir nicht zuerst und definieren dann, wir definieren zuerst, bevor wir sehen. Aus der großen, blühenden, summenden, verwirrenden Welt picken wir heraus, was unsere Kultur schon für uns definiert hat, und wir neigen dazu, nur das zu bemerken, was wir, in Form von Stereotypen, die uns unsere Kultur vorgegeben hat, verinnerlicht haben,

 

Frei nach Walter Lippmann: Public Opinion. New York, 1922. S. 81.

https://sandoragaly.wordpress.com/2013/11/09/anregung-zum-selber-denken-michel-de-montaignes-essais/

23.02.15



Strafe

Muss Strafe sein?

Strafgerichte sind Institutionen mit hoher Autorität. Selten überdenken wir ihre Zielsetzung und die Prinzipien, nach denen sie funktionieren. Eine Änderung der Ausrichtung, eine Nachjustierung dieser staatlichen Institution unterbleibt.

Wenn mir mein Fahrrad gestohlen wird, so kommt der Fall vor das Strafgericht. Das Strafverfahren bei Gericht ist aber nicht dafür da, mir mein Fahrrad wieder zu beschaffen, oder einen Ersatz. Es ist auch nicht der Ort, wo ich mich mal kräftig aufregen könnte; wo ich zum Beispiel demjenigen, der es gestohlen hat, gehörig meine Meinung sagen kann. Auch wenn mir das vielleicht ein Bedürfnis wäre. Aber meine Emotionen und meine Bedürfnisse interessieren das Gericht nicht.

Das ist selbst dann so, wenn es nicht um Fahrraddiestahl geht, sondern um Übergriffe, die viel tiefere Verletzungen hervorrufen; wenn ich etwa überfallen und zusammen geschlagen worden bin und mich seither nicht mehr sicher fühle in meiner Wohnumgebung. Auch dann interessieren das Gericht meine Bedürfnisse nicht. Es geht darüber hinweg. Ich - als Opfer - werde weder entschädigt, noch bestärkt, noch überhaupt als zentrale Person wahr genommen. Ich bin bloß als ZeugIn geladen. Zweck des Gerichtsprozesses ist die Erhebung der Faktenlage; zu dieser habe ich beizutragen. Mein Recht zu reden ist inhaltlich und zeitlich streng begrenzt. Ich habe mich den Bedürfnissen des Gerichts zur Tatsachenfeststellung anzupassen. Um mich und meine Bedürfnisse geht es nicht. Das liegt nicht etwa daran, dass der Richter einen schlechten Tag hätte oder dass die Gerichte so hohe Arbeitsbelastung haben. Es liegt daran, dass das System explizit so gestaltet ist. In unserer Gesellschaft sind Strafgerichte derzeit so aufgebaut, dass die Bedürfnisse der Opfer kein Thema sind. Dafür ist das Strafgericht nicht zuständig.

 

 

 


Quellen

Walter Lippmann: Public Opinion. New York, 1922. S. 81.

https://sandoragaly.wordpress.com/2013/11/09/anregung-zum-selber-denken-michel-de-montaignes-essais/

23.02.15


Nachrichten und Stellungnahmen der Katholischen Sozialakademie Österreichs. 7/2013 www.ksoe.at